Barrierefreiheits-Check
Prüfung bestehender App- oder Web-Flows gegen WCAG-2.2-AA- und EN-301-549-orientierte Prüfpunkte mit priorisierter Maßnahmenliste.
AuditBarrierefreiheit
Seit Juni 2025 verlangt das österreichische Barrierefreiheitsgesetz (Umsetzung des European Accessibility Act) für viele digitale B2C-Angebote barrierefreie Gestaltung. creative workline unterstützt Sie dabei technisch: bei Prüfung, Umsetzung und der Verankerung im Entwicklungsprozess - als technische, nicht als rechtliche Beratung.
Definition
Eine barrierefreie App ist so gestaltet und umgesetzt, dass zentrale Funktionen auch mit Screenreader, Tastatur, ausreichenden Kontrasten, verständlichen Texten und robusten Eingabeflows nutzbar bleiben.
In der Praxis betrifft das nicht nur UI-Details, sondern auch Struktur, Zustände, Fehlermeldungen, Formularlogik, Plattformkomponenten und Qualitätssicherung.
Einordnung
Gute Accessibility senkt Bedienhürden, verbessert die Nutzbarkeit für alle Zielgruppen und reduziert Projektrisiken, weil zentrale Interaktionen früher geprüft werden. Zugleich ist sie für viele B2C-Angebote inzwischen rechtlich relevant.
creative workline bewertet und verbessert Barrierefreiheit technisch und orientiert sich dabei an EN 301 549 und WCAG 2.2, Stufe AA. Die rechtliche Einordnung - etwa zu Geltungsbereich, Fristen oder Ausnahmen - gehört zu Ihren Jurist:innen und den zuständigen Stellen wie dem Sozialministeriumservice.
Diese Seite beschreibt technische Unterstützung für barrierefreie Apps und Web-Anwendungen. Sie ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine juristische Prüfung Ihres konkreten Angebots.
Leistungen
Von der Prüfung bestehender Flows bis zur Verankerung in Entwicklung und Qualitätssicherung.
Prüfung bestehender App- oder Web-Flows gegen WCAG-2.2-AA- und EN-301-549-orientierte Prüfpunkte mit priorisierter Maßnahmenliste.
AuditKonkrete Korrekturen an UI, Texten, Komponenten, Fokusführung, Kontrasten, Touch-Zielen und Screenreader-Labels.
FixBarrierefreiheit als fester Bestandteil von Entwicklung, Code Review und Qualitätssicherung - nicht als einmalige Aktion.
ProzessBerücksichtigung der Accessibility-Vorgaben für Android, iOS und Web statt rein generischer Checklisten.
PlatformFür rechtliche Einordnung und Standards verweisen wir auf offizielle Stellen und Primärquellen, etwa das Sozialministeriumservice, die Norm EN 301 549 und die WCAG 2.2.
Findings bleiben nicht abstrakt: Wo sinnvoll, werden Komponenten, Labels, Fokusführung, Kontrastwerte, Touch-Ziele und Formularzustände direkt in konkrete Entwicklungsaufgaben übersetzt.
Prüfpunkte
WCAG 2.2 und EN 301 549 dienen als fachlicher Orientierungsrahmen. Entscheidend ist, dass zentrale Bedienpfade tatsächlich nutzbar sind - mit Tastatur, Screenreader und unter realen Bedingungen.
Wenn vor der Umsetzung eine breitere technische Einschätzung sinnvoll ist, lässt sich Barrierefreiheit mit einem App Architektur Review verbinden.
FAQ
Das österreichische Barrierefreiheitsgesetz setzt den European Accessibility Act um und verlangt seit Juni 2025 für viele digitale B2C-Produkte und -Dienstleistungen barrierefreie Gestaltung. Ob und wie Ihr Angebot betroffen ist, klären wir technisch; die rechtliche Einordnung gehört zu Ihren Jurist:innen und offiziellen Stellen.
Maßstab ist EN 301 549 in Anlehnung an die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2, Konformitätsstufe AA. Diese Prüfpunkte nutzen wir als fachlichen Orientierungsrahmen für Apps und Web-Anwendungen.
In der Regel ja. Bestehende Apps und Web-Anwendungen lassen sich schrittweise und priorisiert nach den kritischsten Bedienpfaden barrierefreier gestalten, ohne das Produkt komplett neu zu bauen.
Nein. creative workline unterstützt technisch: Prüfung, Umsetzung und Integration in den Entwicklungsprozess. Verbindliche rechtliche Bewertungen und Konformitätsfragen klären Sie mit Ihren Jurist:innen und den zuständigen Stellen.
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